Der vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Ausbruch eines Schadensfeuers zu verhindern und gegebenenfalls die Gefahren und Folgen eines Brandes wirksam einzugrenzen.
Mit Zuge von Übungen und Begehungen von Gerwerbe- und Industrieobjekten versucht sich die Feuerwehr ein Bild über die Gefärdungslage und besondere Gefahren im Objekt zu machen. Die so gesammelten Eindrücke werden in folge mit den verantworlichen Betriebsvertretern besprochen. Ziel ist dabei, soche Gefahren möglichst zu entschärfen oder für den Ernstfall entsprechend in den Einsatzplänen zu vermerken.
Aufgrund ihrer Erfahrungen aus dem Einsatzgeschehen kann die Feuerwehr in Angelegenheiten des vorbeugenden Brandschutzes und der Brandvermeidung beraten. Diese Beratungen sind aber grundsätzlich rechtsunverbindlich.